Jugend- und Spielerschutz

Wir bieten moderne Unterhaltung, sind uns aber unserer Verantwortung gegenüber unseren Gästen bewusst und wissen, dass manche Menschen mit dem Angebot Probleme bekommen können. Deshalb werden unsere Mitarbeiter alle 2 Jahre durch unseren Kooperationspartner in Sachen Spielerschutz nach den gesetzlichen Vorgaben geschult. Zusätzliche halbjährliche Schulungen für Mitarbeiter und Bezirksleitungen finden in unserem Schulungsraum in der Firmenzentrale in Rahden statt.

Aus dieser Verpflichtung heraus haben wir das Zutrittsalter in unseren Spielstätten von den gesetzlich geforderten 18 Jahren auf das 21. Lebensjahr erhöht.

Für alle Spielstätten gilt ein generelles Alkoholverbot.

Kostenlose und anonyme Beratung sowie Infos erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 0800-1372700                                                                                                          www.spielen-mit-verantwortung.de

Weitere Hilfsangebote finden Sie bei folgenden Einrichtungen:
NRW:
www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de
Niedersachsen:
www.gluecksspielsucht-niedersachsen.de

Suchtprävention

Ein wesentlicher Bestandteil der Suchtprävention und des frühzeitigen Erkennens gefährdeter Spielgäste ist die umfangreiche und qualifizierte Schulung unserer Servicemitarbeiter, die sich ihrer äußerst wichtigen Aufgabe zu jeder Zeit bewusst sind und diese verantwortungsvoll umsetzen.

Spielerschutz Information

Jugend- und Spielerschutz

Wir bieten moderne Unterhaltung, sind uns aber unserer Verantwortung gegenüber unseren Gästen bewusst und wissen, dass manche Menschen mit dem Angebot Probleme bekommen können. Deshalb werden unsere Mitarbeiter alle 2 Jahre durch unseren Kooperationspartner in Sachen Spielerschutz nach den gesetzlichen Vorgaben geschult. Zusätzliche halbjährliche Schulungen für Mitarbeiter und Bezirksleitungen finden in unserem Schulungsraum in der Firmenzentrale in Rahden statt.

Aus dieser Verpflichtung heraus haben wir das Zutrittsalter in unseren Spielstätten von den gesetzlich geforderten 18 Jahren auf das 21. Lebensjahr erhöht.

Für alle Spielstätten gilt ein generelles Alkoholverbot.

Kostenlose und anonyme Beratung sowie Infos erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 0800-1372700                                                                                                          www.spielen-mit-verantwortung.de

Weitere Hilfsangebote finden Sie bei folgenden Einrichtungen:
NRW:
www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de
Niedersachsen:
www.gluecksspielsucht-niedersachsen.de

Suchtprävention

Ein wesentlicher Bestandteil der Suchtprävention und des frühzeitigen Erkennens gefährdeter Spielgäste ist die umfangreiche und qualifizierte Schulung unserer Servicemitarbeiter, die sich ihrer äußerst wichtigen Aufgabe zu jeder Zeit bewusst sind und diese verantwortungsvoll umsetzen.

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Jugend- und Spielerschutz

Wir bieten moderne Unterhaltung, sind uns aber unserer Verantwortung gegenüber unseren Gästen bewusst und wissen, dass manche Menschen mit dem Angebot Probleme bekommen können. Deshalb werden unsere Mitarbeiter alle 2 Jahre durch unseren Kooperationspartner in Sachen Spielerschutz nach den gesetzlichen Vorgaben geschult. Zusätzliche halbjährliche Schulungen für Mitarbeiter und Bezirksleitungen finden in unserem Schulungsraum in der Firmenzentrale in Rahden statt.

Aus dieser Verpflichtung heraus haben wir das Zutrittsalter in unseren Spielstätten von den gesetzlich geforderten 18 Jahren auf das 21. Lebensjahr erhöht.

Für alle Spielstätten gilt ein generelles Alkoholverbot.

Kostenlose und anonyme Beratung sowie Infos erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 0800-1372700                                                                                                          www.spielen-mit-verantwortung.de

Weitere Hilfsangebote finden Sie bei folgenden Einrichtungen:
NRW:
www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de
Niedersachsen:
www.gluecksspielsucht-niedersachsen.de

Suchtprävention

Ein wesentlicher Bestandteil der Suchtprävention und des frühzeitigen Erkennens gefährdeter Spielgäste ist die umfangreiche und qualifizierte Schulung unserer Servicemitarbeiter, die sich ihrer äußerst wichtigen Aufgabe zu jeder Zeit bewusst sind und diese verantwortungsvoll umsetzen.

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Jugend- und Spielerschutz

Wir bieten moderne Unterhaltung, sind uns aber unserer Verantwortung gegenüber unseren Gästen bewusst und wissen, dass manche Menschen mit dem Angebot Probleme bekommen können. Deshalb werden unsere Mitarbeiter alle 2 Jahre durch unseren Kooperationspartner in Sachen Spielerschutz nach den gesetzlichen Vorgaben geschult. Zusätzliche halbjährliche Schulungen für Mitarbeiter und Bezirksleitungen finden in unserem Schulungsraum in der Firmenzentrale in Rahden statt.

Aus dieser Verpflichtung heraus haben wir das Zutrittsalter in unseren Spielstätten von den gesetzlich geforderten 18 Jahren auf das 21. Lebensjahr erhöht.

Für alle Spielstätten gilt ein generelles Alkoholverbot.

Kostenlose und anonyme Beratung sowie Infos erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 0800-1372700                                                                                                          www.spielen-mit-verantwortung.de

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NRW:
www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de
Niedersachsen:
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Suchtprävention

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